Nutzungsbedingungen
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Geltungsbereich und Allgemeines zum Webportal
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Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Leistungen und Angebote des Webportals BoVest – Berufsorientierende Vertretungsstunde der BoVest Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Lublinsky und Daniel Streitz, Engeldorfer Str. 19, 50321 Brühl (nachfolgend bezeichnet als „BoVest“) im Verhältnis zu geschäftlichen Auftraggebern, die Kaufleute, Unternehmer (§ 14 BGB), öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (nachfolgend bezeichnet als „Nutzende“).
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Diese Nutzungsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Webportals von BoVest. Nach Registrierung können Nutzende im Webportal die von Schulen oder Bildungseinrichtungen eingestellten freien Vertretungs- oder Orientierungsstunden "buchen", um Schülerinnen und Schülern in der gebuchten Stunde einen Beruf oder eine berufliche Orientierung vorzustellen.
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Schulen oder Bildungseinrichtungen können auf dem Webportal Unterricht, der ausfällt oder zur Berufsorientierung bestimmt ist, für die berufsorientierende Vertretungsstunde freigeben. Diese können Nutzende über einen Kalender im Webportal einsehen und buchen. Nach erfolgter Buchung erhalten der/die Nutzende und die jeweilige Schule oder Bildungseinrichtung automatisch eine Buchungsbestätigung.
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Das Webportal von BoVest vernetzt Schulen und Bildungseinrichtungen mit Betrieben. Dabei vermittelt das Webportal lediglich die Möglichkeit zur Wahrnehmung einer von den Schulen und Bildungseinrichtungen angebotene freien Vertretungs- und Orientierungsstunde. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern im Unterricht (z. B. über Präsentationen) verschiedene Ausbildungsberufe oder Berufsprofile vorzustellen.
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Der/die Nutzende und BoVest werden nachfolgend einzeln als „die Partei“ oder gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.
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Den Vertragsabschluss für eine Partei nimmt stets ihr jeweiliger gesetzlicher oder ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter vor.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen für alle Vertragsabschlüsse zwischen den Parteien ausschließlich. Entgegenstehenden, abweichenden und/oder ergänzenden Bedingungen – insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nutzenden – wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden keine Anwendung, auch wenn der/die Nutzende auf diese hingewiesen und BoVest später solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
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Angebote, Vertragsabschlüsse und Schutzrechte
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Die Präsentation von Vertretungs- oder Orientierungsstunden und sonstigen Leistungen im Webportal, auf der Website, in sonstigen online- und offline-Medien, Flyern, Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an die Nutzenden selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.
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Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen oder Darstellungen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn die anbietende Partei auf die Verbindlichkeit hinweist oder die Parteien eine solche ausdrücklich vereinbaren.
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Die Angebote von BoVest sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der/die Nutzende erhält auf dem Webportal die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot zu einem Nutzungspaket oder einer Vertretungs- oder Orientierungsstunde abzugeben. Das Angebot wird abgegeben, indem der/die Nutzende nach Durchlaufen des Registrierungsvorgangs ein Nutzungspaket oder eine Vertretungs- oder Orientierungsstunde kostenpflichtig bestellt. BoVest kann das Angebot innerhalb der branchenüblichen Frist, spätestens binnen einer Frist von 2 Wochen durch Übersendung einer Bestätigung per E-Mail annehmen.
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Nach Registrierung erhält jeder/jede Nutzende ein Konto, in welchem die Vertragsdaten und gebuchte Vertretungs- oder Orientierungsstunden abrufbar sind. Nutzende können diese Nutzungsbedingungen auf dem Webportal von BoVest jederzeit einsehen.
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Die Nutzung des Webportals oder abonnierte Nutzungspakete (nachfolgend bezeichnet als „Abonnements“) werden stets für eine feste Laufzeit abgeschlossen.
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Soweit BoVest für den/die Nutzende(n) im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung Weblayouts, Software (einschließlich Komponenten oder Module), Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Konzepte, Pläne, Berichte, Aufstellungen, Berechnungen, Vorschläge, Testprogramme, Präsentationen, Modelle, Abbildungen, Texte, Lichtbilder, Videos, Skizzen, Marken, Grafiken, Layouts, Illustrationen und sonstige Gestaltungen (nachfolgend zusammengefasst bezeichnet als „Materialien“) erstellt und/oder zur Verfügung stellt, bleiben diese geistiges Eigentum von BoVest. Der/die Nutzende erhält daran nur ein einfaches (nicht ausschließliches) und zeitlich auf die Vertragsdauer und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht. Ein darüberhinausgehendes Nutzungsrecht, jede Vervielfältigung, Verwertung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstige Nutzung dieser Materialien ist nur mit ausdrücklicher, mindestens in schriftlicher Form erteilter Einwilligung (vorheriger Zustimmung) durch BoVest erlaubt. Kommt ein Vertrag nicht zustande, ist der/die Nutzende verpflichtet, diese Materialien zurückzugeben und etwaige Vervielfältigungen davon dauerhaft zu vernichten.
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Definitionen
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„Abonnement“ bezeichnet den Abschluss eines Nutzungspakets für die Nutzung des Webportals von BoVest über eine bestimmte, fest vereinbarte Laufzeit. Das Nutzungspaket umfasst eine bestimmte Anzahl an Buchungen von Vertretungs- oder Orientierungsstunden.
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„Ausfallzeit“ meint Zeiten, in denen es innerhalb der Servicezeit zu ungeplanten Ausfällen des Webportals kommt. Zu Ausfallzeiten gehören nicht Ausfälle, die verursacht sind durch: (i) Störungen, die der/die Nutzende oder von ihm/ihr autorisierte Dritten zu vertreten haben; (ii) geplante oder ungeplante Wartungen; (iii) Fehler oder Mängel, die BoVest nicht zu vertreten hat; (iv) Störungen der Telekommunikationsleitungen; (v) Ausfälle wesentlicher Elemente Rechenzentrums-Infrastruktur, die für die Abonnements genutzt wird; (vi) höhere Gewalt; (vii) Cyber-Angriffe; (viii) pandemiebedingte Ausfälle.
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„Bestellung“ bezeichnet die kostenpflichtige Anforderung der Nutzung des Webportals. Kommt daraufhin der Vertrag zwischen den Parteien zustande, gelten die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, soweit die Parteien keine ausdrücklichen Abweichungen hiervon vereinbaren.
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„Daten“ meint Abbildungen von Informationen, die entweder der/die Nutzende in analoger oder elektronischer Form bereitstellt oder die programmtechnisch im Webportal enthalten oder mit diesem erzeugt oder von BoVest bereitgestellt werden (z. B. Benutzerhandbücher, Grafiken, Bilder, Tabellen etc.).
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„Datensicherung“ meint die technische Sicherung, um einem Datenverlust vorzubeugen und/oder einen festgelegten Sicherungsstand zu erreichen. Bezogen auf die Abonnements nimmt BoVest die Datensicherungen vor. In allen anderen Fällen ist der Nutzende selbst zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet.
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„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Hilfeanleitungen, technische und funktionelle Darstellungen oder Erläuterungen, die BoVest dem/der Nutzenden in elektronischem Format über das Webportal zur Verfügung stellt.
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„Gebühren“ bezeichnet das Entgelt für ein Abonnement, zu dessen Zahlung sich der/die Nutzende gegenüber BoVest mit kostenpflichtiger Bestellung verpflichtet hat.
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„Geschäftsgeheimnisse“ sind vertrauliche Informationen der einen Partei, die der anderen Partei aufgrund der Zusammenarbeit offenbart werden. Zu Geschäftsgeheimnissen gehören folgende inventarisierte Informationen, die als geheim klassifiziert, nicht offenkundig und nur einem begrenzten Personenkreis bei den Parteien zugängliche sind: Angebote, Umsätze oder Umsatzdaten, Finanzlage, Finanzprognosen, Gewinne, Informationen zu Liquidität und Auftragslage, interne Kostendaten, Geschäfts- und Marketingpläne, Marktinformationen (einschließlich Einkaufs- und Verkaufspreise, Kalkulationen, Preismodelle, Preislisten, Absatzplanungen, Rabatte und Rabattsysteme, Kundenbindungssysteme), Einkaufspreise, Verkaufspreise, Informationen zu aktuellen Bedrohungen, wissenschaftliche Erkenntnisse, Know-how (insbesondere zu Simulationen oder Verfahren), Erfindungen, urheberrechtlich geschützte Werke, Informationen zu Strategien, Spezifikationen, Muster, Proben, Zeichnungen, technische Anordnungen (z. B. von Systemen), Unterlagen zu technischen Verfahren, Modelle, Versuchsprotokolle, Funktionsweisen von Anlagen oder Systemen, technische Entwürfe und Spezifikationen, Systemkonzepte, geheime Methoden, Quellcodes, unveröffentlichte Patentanmeldungen, Zugriffskennungen, Beschäftigtendaten, Kunden- und Lieferantendaten – und listen (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten etc.), Kaufhistorien, die Bedingungen von Verträgen sowie jegliche Unterlagen, Daten und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen einer Partei sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen als vertraulich anzusehen sind. Die Geheimhaltung gilt unabhängig davon, ob die Geschäftsgeheimnisse schriftlich, elektronisch oder mündlich mitgeteilt oder sonst wie verkörpert sind.
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„Gewerbliche Schutzrechte“ oder „Leistungsschutzrechte“ bezeichnet die ausschließlichen Rechte des Inhabers eines Urheber-, Design-, Gebrauchsmuster-, Patents-, Markenrechts oder eines Geschäftsgeheimnisses. Dieses umfasst insbesondere, ohne Beschränkung darauf, die Befugnisse geschützte Werke oder Gegenstände zu nutzen, zu vervielfältigen, zu kopieren, herzustellen oder herstellen zu lassen, zu importieren und/oder zu exportieren, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich auszustellen, anzubieten, zu vertreiben, zu vermieten, zu verwerten, zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, zu modifizieren und/oder abgeleitete Werke davon zu schaffen.
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„Nutzenden-Equipment“ bezeichnet die Hardware, Software und Internetverbindung, über die der/die Nutzende verfügen muss, um das Webportal von BoVest nutzen zu können.
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„Laufzeit” bezeichnet die zwischen den Parteien vereinbarte vertragliche Laufzeit für ein Abonnement oder die Nutzung des Webportals.
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„Schadprogramm“ oder „Schadsoftware“ (Malware) bezeichnet Programme, Programmsätze, Dateien, Skripte und Agenten, die aus Sicht des Opfers unerwünschte und/oder schädliche Funktionen ausführen sollen, z. B. Viren, Würmer, Trojaner, Ransomware, Adware, Backdoors, Keylogger etc.
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„Servicezeit“ ist die Zeit von 08:00 bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag an Werktagen, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in welcher das Webportal von BoVest erreichbar ist oder in der BoVest das Webportal wartet.
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„Software“ meint Computerprogramme im Objektcode in jeder Gestalt mit allen dazugehörigen maschinenlesbaren Befehlen und Daten, die auf einer Hardware angezeigt, ausgeführt oder verarbeitet werden können (§ 69a UrhG).
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„Statistische Daten“ bezeichnet anonymisierte Informationen, die infolge der Analyse der Nutzung des Webportals entstehen.
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„Störung“ (Incident) ist ein plötzlich auftretender oder drohender Vorfall, der die Nutzung des Webportals unterbricht oder in der Qualität mindert. Störungen sind z. B. technische oder systemlogische Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass das Webportal nicht benutzbar ist.
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„Störungsmanagement“ meint den Prozess zur Beseitigung der Auswirkungen einer Störung durch eine einfache Maßnahme (z. B. Reboot) oder eine Umgehungslösung (Workaround).
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„Vergütung“ meint das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt.
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„Wartung“ meint Verbesserungen, Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen oder Anpassungen des Webportals in Form von Updates, Patches oder Bugfixes.
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„Werktage“ sind alle Arbeitstage außer Samstag, Sonntag und bundesweite und im Bundesland Nordrhein-Westfalen geltende gesetzliche Feiertage.
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„Zugriffsberechtigte“ bezeichnet Beschäftigte und autorisierte Personen des/der Nutzenden oder seiner/ihrer verbundenen Unternehmen (§§ 15 AktG ff.), die in Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem/der Nutzenden Nutznießer des Webportals von BoVest sind.
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„Zugriffs-ID“ bezeichnet Benutzernamen, Passwörter und andere Identifikationsmethoden, mit denen die Zugriffsberechtigten Zugang oder Zugriff zum Webportal von BoVest erhalten.
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Vergütung und Gebühren
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BoVest erhält für die Gewährung der Nutzung des Webportals oder ein Abonnement die dafür zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung oder monatliche Gebühr.
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Haben die Parteien vereinbart, dass ein Abonnement oder die Nutzung des Webportals später als vier Monate nach Vertragsabschluss ausgeführt oder begonnen werden sollen, trägt der/die Nutzende das Risiko für etwaige zwischenzeitliche Preiserhöhungen und/oder Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern. Das gleiche gilt, wenn die Nutzung des Webportals aus Gründen, die der/die Nutzende zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
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Die vereinbarten Vergütungen oder monatlichen Gebühren sind während der Laufzeit stets im Voraus mit entsprechender Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und weiterer ggf. anfallender Zölle, Steuern, Gebühren oder sonstiger öffentlicher Abgaben.
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Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen in Euro.
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Vereinbarte Vergütungen oder Gebühren gelten nur dann als Fix- oder Pauschalpreise, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart sind.
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BoVest hat das Recht, die im Rahmen eines Abonnements vereinbarten Gebühren Kalenderjährlich zum 01.01. eines jeden Jahres zu erhöhen und zwar entsprechend dem Anpassungsbedarf, der sich nach dem Index des Statistischen Bundesamts in der Fachserie 16, Reihe 2.4 für die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland nach Quartalen im Wirtschaftszweig "J62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie" für die letzten vier Quartale vor Zugang der Erhöhungsmitteilung ergibt.
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Der/die Nutzende erhält im Rahmen eines Abonnements mindestens drei Monate vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres die Erhöhungsmitteilung per E-Mail an die genannte Ansprechperson. Ist der/die Nutzende mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er/sie der Erhöhung spätestens zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung widersprechen. In diesem Fall verhandeln die Parteien über eine einvernehmliche Lösung. Kommt keine Einigung über die Preiserhöhung zustande, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
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Sollte die Veröffentlichung des Index nach der vorstehenden Ziffer 4.7 eingestellt werden, werden die Parteien eine neue Vereinbarung dahingehend treffen, dass für die Ermittlung der jährlichen Anpassung derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich ist, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
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Rechnungen sind nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
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Der/die Nutzende hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine/ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch BoVest nicht bestritten wurden. Das Recht des/der Nutzenden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses, insbesondere wegen Mängeln, bleibt hiervon unberührt.
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Der/die Nutzende kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein/ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von BoVest durch eine mangelnde Zahlungsfähigkeit des/der Nutzenden gefährdet wird, kann BoVest die Nutzung des Webportals verweigern, alle Zugriffsberechtigten des/der Nutzenden sperren und dem/der Nutzenden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der/die Nutzende Zug um Zug gegen Nutzungsgewährung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Weigerung des/der Nutzenden oder erfolglosem Fristablauf ist BoVest berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
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Im Falle eines Zahlungsrückstands, der auch nach Aufforderung in schriftlicher Form oder per E-Mail nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ausgeglichen wird, ist BoVest berechtigt, die Gewährung der Nutzung des Portals einzustellen und/oder die weitere Nutzung zu untersagen und alle Zugänge zum Webportal zu sperren.
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Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter
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BoVest gewährt dem/der Nutzenden für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Webportals. Die mit dem/der Nutzenden verbundenen Unternehmen sind im gleichen Umfang wie der/die Nutzende zur Nutzung berechtigt, soweit die Parteien dies entsprechend vereinbart und die nutzungsberechtigten verbundenen Unternehmen aufgeführt haben. Mit dem Ende der Laufzeit fallen alle Nutzungsrechte zurück an BoVest.
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BoVest ist berechtigt, alle im Webportal hinterlegten Daten zu analysieren und diese zu statistischen, gewerblichen Zwecken und/oder Werbezwecken in anonymisierter Form zu vervielfältigen, in ein neues Format umzuwandeln, öffentlich zugänglich zu machen, zu nutzen und zu verwerten. BoVest ist es nicht gestattet, die Daten des/der Nutzenden in dessen Konto inhaltlich zu ändern oder zu verfälschen.
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Die Rechte an der Datenbank, die unter Einbeziehung der Daten des/der Nutzenden entsteht, stehen ausschließlich BoVest zu.
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Entstehen durch Nutzungen oder Abonnements, die BoVest gewährt, Verbesserungen des Webportals oder neue urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Funktionalitäten) oder sonstige Leistungsschutzrechte, bleibt BoVest Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte daran, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben. In diesem Fall erhält der/die Nutzende ein einfaches, auf den vertraglichen Zweck beschränktes Nutzungsrecht.
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Sollte ein Dritter bezogen auf die Nutzung des Webportals gewerbliche Schutzrechte gegen eine der Parteien geltend machen, werden die Parteien sich gegenseitig darüber unverzüglich in Kenntnis setzen und/oder einander alle ihnen zum fraglichen Vorgang jeweils zur Verfügung stehenden Informationen offenlegen.
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Verletzt das Webportal von BoVest die Schutzrechte eines Dritten, ist BoVest befugt, dem/der Nutzenden nach eigener Wahl entweder (i) ein vom Berechtigten entsprechend erworbenes Nutzungsrecht oder (ii) eine geänderte Funktionalität ohne Einschränkung des bisherigen Nutzungsumfangs oder (iii) eine Umgehungslösung (Workaround) oder (iv) einen neuen Stand für den betroffenen Teil zur Verfügung stellen.
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BoVest haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wenn diese Verletzung auf einer vertraglich nicht vorgesehenen Nutzung des Webportals resultieren.
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Gebuchte Vertretungs- und Orientierungsstunden
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Auf dem Webportal von BoVest aufgelistete Vertretungs- und Orientierungsstunden gelten als unverbindliche Angebote. Ein gebuchter Termin gilt erst als fest, wenn dieser von BoVest oder der Schule oder der Bildungseinrichtung gegenüber dem/der Nutzenden bestätigt wird.
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Kann die Schule oder Bildungseinrichtung einen vereinbarten Termin nicht einhalten oder lehnt sie den/die Nutzende für eine Vertretungs- oder Orientierungsstunde ab, informiert BoVest den Nutzenden hierüber unverzüglich. Der Termin wird dem/der Nutzenden nicht auf das gebuchte Kontingent angerechnet. Der/die Nutzende hat dann Gelegenheit, einen anderen freien Termin ggf. bei einer anderen Schule oder Bildungseinrichtung zu buchen.
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Keine der Parteien hat Terminausfälle zu vertreten, die auf einem der folgenden Gründe beruhen: Höhere Gewalt, Krieg, Cyber-Angriffe, Aufruhr, Pandemien oder pandemiebedingte Folgen oder Einschränkungen (z. B. Sars-COV2), Streik, Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrsperren, Beschlagnahme, Embargo, Rohstoff- und Energiemangel, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare, nicht mit zumutbaren Mitteln zu beseitigende Hindernisse. Die Partei, die den Termin in einem solchen Fall nicht einhalten kann, informiert rechtzeitig vorab die andere Partei. Jede Partei ist in diesem Fall berechtigt, eine adäquate Vertretung für den Termin vorzuschlagen.
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In allen anderen Fällen sind der/die Nutzenden verpflichtet, gebuchte Termine einzuhalten. Kann der/die Nutzende einen gebuchten Termin nicht einhalten, hat er/sie diesen Termin mit einem Vorlauf von mindestens einer (1) Woche im Webportal zur Buchung durch andere Nutzende freizugeben.
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Kommt der/die Nutzende ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nach und hat er/sie dies zu vertreten, bleibt die Vergütungspflicht unberührt. BoVest ist ferner berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. für einen kurzfristigen Ersatz) zu verlangen.
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Hat der/die Nutzende drei oder mehr gebuchte Termine ohne Begründung oder rechtzeitige vorherige Freigabe oder Information gegenüber BoVest ausfallen lassen, ist BoVest berechtigt, den Vertrag mit dem/der Nutzenden innerhalb einer Frist von vier Wochen seit dem letzten Ausfall außerordentlich zu kündigen und den/die Nutzende für eine weitere Nutzung des Webportals zu sperren.
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Der/die Nutzende verpflichtet sich, während der Laufzeit des Nutzungsvertrages und für die Dauer von einem Jahr nach Ablauf/Beendigung des Nutzungsvertrages auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber denjenigen Schulen und Bildungseinrichtungen, die dem/der Nutzenden über das Webportal von BoVest vermittelt wurden, nicht selbst oder durch beauftragte Dritte aktiv werbend tätig zu werden oder diesen mittelbar oder unmittelbar vertragliche Beziehungen anzubieten.
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Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben im Übrigen unberührt.
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Weitere Pflichten des/der Nutzenden
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Es besteht kein Anspruch auf Buchung bestimmter Vertretungs- oder Orientierungsstunden oder die Auswahl bestimmter Schulen oder Bildungseinrichtungen.
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Der/die Nutzende ist verpflichtet, sich über die wesentlichen Merkmale und Funktionalitäten des Webportals vor Vertragsabschluss zu informieren. Dabei hat der/die Nutzende zu prüfen, ob dieses den Anforderungen und Wünschen des/der Nutzenden entsprechen.
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Der/die Nutzende testet das Webportal unmittelbar nach Registrierung vor Buchung eines Termins auf Mangelfreiheit und auf die vereinbarte Nutzbarkeit. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gelten entsprechend (§§ 377, 381 HGB).
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Die Nutzenden präsentieren in der gebuchten Vertretungs- oder Orientierungsstunde ihre Betriebe und Ausbildungsberufe oder Berufsprofile über betriebseigene Ausbilder, Leitungen oder Auszubildende. Dabei beschränkt sich die berufsorientierende Vertretungsstunde auf eine kurze Vorstellung des Betriebs.
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Der/die Nutzende wird die für die Registrierung auf dem Webportal oder Buchung einer Vertretungs- oder Orientierungsstunde erforderlichen Daten richtig und vollständig eingeben. Für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen Daten ist allein der/die Nutzende verantwortlich. Der/die Nutzende muss jede Eingabe sorgfältig prüfen, insbesondere auf offensichtliche Fehler.
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Der/die Nutzende wird dafür sorgen, dass die Nutzung des Webportals und die auszurichtende berufsorientierende Vertretungsstunde nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht.
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Benutzerkennungen, Passwörter, Zugriffs-ID und sonstige Zugangs- und Zugriffskennungen zum Webportal sind geheim zu halten. Diese werden der/die Nutzende dem Stand der Technik entsprechend vor unbefugten Zugriffen oder Kenntnisnahmen schützen. Ein unbefugter Zugriff oder eine unbefugte Kenntnisnahme ist BoVest unverzüglich mitzuteilen.
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Vor Eingabe von Daten auf dem Webportal wird der/die Nutzende diese auf Viren oder sonstige schadenstiftende Software prüfen und zu deren Vermeidung dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen.
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Der/die Nutzende wird die von ihr in die berufsorientierende Vertretungsstunde entsandten Personen verpflichten, sich bei der Schule oder Bildungseinrichtung mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen, um Zutritt zum Unterricht zu erlangen. Die im Webportal angegebenen Daten müssen mit dem jeweiligen Personalausweis übereinstimmen. Anderenfalls kann der Zutritt zum Unterricht verwehrt werden.
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Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme als Referenten für die Vertretungs- oder Orientierungsstunde ausgeschlossen. Die/der Nutzende ist verpflichtet, für minderjährige Referent/-innen vor Antritt der Vertretungs- oder Orientierungsstunde bei der jeweiligen Schul- oder Bildungseinrichtungsverwaltung die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Ohne die erforderliche Einwilligung kann der Zutritt zum Unterricht verwehrt werden.
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Die Unterrichtsbeiträge dürfen nur zu schulischen oder berufsdienstlichen Zwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Insbesondere die Vorgaben nach Urheberrecht, Datenschutz, Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und die Wahrung der sonstigen Rechte Dritter sind zu beachten.
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Die Unterrichtsbeiträge des/der Nutzenden müssen selbständig verfasst sein. Textstellen, die von Dritten oder fremden Veröffentlichungen sinngemäß oder wörtlich übernommen werden, müssen durch eine Quellenangabe kenntlich gemacht werden.
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Für Fotos oder Videos mit abgebildeten oder mitwirkenden Personen, die für die Vertretungs- oder Orientierungsstunde benutzt werden, muss der/die Nutzende zudem die ausdrückliche Einwilligung der beteiligten Personen eingeholt haben und auf Anfrage vorweisen.
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Verbotene Handlungen
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Der/die Nutzende darf bei der Nutzung des Webportals oder im Rahmen der Vertretungs- oder Orientierungsstunde keine Inhalte verwenden, präsentieren oder ablegen, die gegen geltendes Recht, behördliche oder schulische Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
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Für die Vertretungs- oder Orientierungsstunde ist das Verfolgen nichtschulischer, privater, weltanschaulicher, parteipolitischer oder kommerzieller Zwecke untersagt. Im Rahmen der Vertretungs- oder Orientierungsstunde ist jede über die bloße Vorstellung des Betriebs und einen Info-Flyer hinausgehende Werbung oder werbliche Maßnahmen verboten. Insbesondere dürfen keine Werbemittel in der Vertretungs- oder Orientierungsstunde verteilt oder Techniken oder Lösungen zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung (z. B. Dark Patterns) eingesetzt werden.
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Nutzenden sind zudem bei Nutzung des Webportals und in Vertretungs- oder Orientierungsstunden unzulässige, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende, die Menschenwürde verletzende, strafrechtlich relevante, irreführende oder aggressive geschäftliche Angebote, Handlungen, Rechtsverletzungen oder sonstige Schädigungen untersagt. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen (z. B. Datenmissbrauch, Ausspähen). Verboten sind auch pornografische, diskriminierende, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder religiöse oder politische Äußerungen.
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Es ist untersagt, in der Vertretungs- oder Orientierungsstunde die personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern zu erheben oder zu verarbeiten oder gar Aufnahmen oder Aufzeichnungen von diesen anzufertigen. Sofern die Vertretungs- oder Orientierungsstunde online erfolgt, dürfen keine Aufzeichnungen getätigt werden. Hierzu sind nur die zuständigen Lehrkräfte oder Schulleitungen befugt. Derartige Aufnahmen verbleiben bei den Schulen und Bildungseinrichtungen und dürfen von Nutzenden nicht in Besitz genommen oder verwendet werden.
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Es dürfen keine Ergebnisse herbeigeführt werden, die für BoVest, die Schule oder Bildungseinrichtung oder deren Träger oder Dritte geschäftsschädigend oder in sonstiger Weise beleidigend, herabsetzenden, verleumderisch, verfassungsfeindlich, rassistisch, diskriminierend, sexistisch oder pornografisch sind (z. B. das Aufrufen oder Zeigen von solchen Inhalten oder deren Versenden per E-Mail oder Chat).
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Es ist dem/der Nutzenden verboten, eine schadenstiftende Software im Webportal oder im Rahmen der gebuchten Vertretungs- oder Orientierungsstunde auf den Systemen von BoVest oder der Schule oder Bildungseinrichtung einzuspielen oder im Zusammenhang damit zu nutzen. Der/die Nutzende wird keine Daten oder Funktionen einsetzen oder nutzen, die die Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität und Verfügbarkeit der Dienste, Software, Hardware, Systeme oder Daten von BoVest oder Dritten gefährden können. Insbesondere wird der/die Nutzende keine Funktionserweiterungen vornehmen oder Funktionen nutzen oder einsetzen, die ein unerwünschtes Absetzen/Ausleiten, unerwünschte Veränderungen/Manipulationen oder ein unerwünschtes Einleiten von Daten bewirken. „Unerwünscht“ meint in diesem Zusammenhang, dass die Funktionserweiterungen oder Funktionen entweder (i) der Ablauflogik des Webportals oder (ii) den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen von BoVest oder Dritten entgegenstehen oder (iii) nicht von BoVest autorisiert sind.
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Nutzende werden die für sie im Rahmen der Vertretungs- oder Orientierungsstunden tätigen Personen entsprechend den Bedingungen dieses Abschnitts 8 verpflichten.
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Mängel, Wartung und Prüfungen zum Nutzungsumfang
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Die Nutzung des Webportals entspricht nach Art, Umfang, Funktionalität oder Beschaffenheit der Leistungsbeschreibung auf den Internetseiten von BoVest und in der Dokumentation des Webportals.
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Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet BoVest nicht. Öffentliche Äußerungen oder Werbung von BoVest dienen nur dann als Beschreibungen der Beschaffenheit, wenn BoVest diese gegenüber dem/der Nutzenden ausdrücklich bestätigt.
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BoVest weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Webportals oder der Konten neben Ausfallzeiten gelegentlich aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder Störungsmanagement beeinträchtigt sein kann.
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Die Wartung des Webportals führt BoVest in regelmäßigen Abständen durch. Diese umfasst das Einspielen von Verbesserungen, Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen oder Anpassungen in das Webportal in Form von Updates, Patches oder Bugfixes.
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Der/die Nutzende ist verpflichtet, für die Nutzung des Webportals einen üblichen Internetbrowser sowie eine funktionierende Internetleitung einzusetzen.
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Für die Rechte des/der Nutzenden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Nutzungsbestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
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BoVest hat das Recht, die Nutzung des Webportals durch den/die Nutzende(n) jederzeit dahingehend zu überprüfen, ob die tatsächliche Nutzung wie vereinbart vertragsgemäß erfolgt. Diese Prüfung umfasst insbesondere die Zugriffe, Umfänge und Zeiträume der Nutzungen.
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BoVest ist berechtigt, die Prüfung der Nutzung automatisiert durchzuführen und/oder einer Selbstauskunft des/der Nutzenden anzufordern.
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BoVest kündigt dem/der Nutzenden die Prüfung im Voraus an. Sie findet in Abstimmung mit dem/der Nutzenden zu den üblichen Geschäftszeiten statt.
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Der/die Nutzende erhält eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Ergibt die Prüfung, dass die tatsächliche Nutzung im geprüften Zeitraum den vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet (sog. Mehrnutzung) oder im geprüften Zeitraum Verstöße gegen die bestimmungsgemäße Nutzung oder geltenden vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, hat BoVest das Recht, vom/von der Nutzenden die Zahlung einer höheren Vergütung oder Gebühr zu verlangen, die der aktuellen Preisliste von BoVest für den Nutzungsumfang entspricht. Können die Parteien sich nicht auf eine höhere Vergütung oder Gebühr einigen, ist BoVest berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die gesetzlichen Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz bleiben unberührt
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Haftung
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BoVest haftet stets unbeschränkt in voller Höhe für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Davon umfasst ist auch eine unbeschränkte Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder das Fehlen einer Beschaffenheit, für die BoVest eine Garantie übernommen hat.
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In allen anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet BoVest nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzende regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
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Der/die Nutzende kennt den Zustand des Webportals bei Überlassung der Zugänge dazu und hat diesen ausreichend getestet. BoVest haftet nicht für Schäden, die durch einen Sachmangel des Webportals verursacht werden, der bei Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien vorhanden war, es sei denn, (a) BoVest trifft ein Verschulden oder (b) BoVest beseitigt den Mangel nicht unverzüglich und dem/der Nutzenden entsteht hierdurch ein Schaden. Dies gilt nicht für Rechtsmängel.
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Für Datenverluste oder Schäden durch Schadprogramme (Viren, Würmer, Trojaner etc.) haftet BoVest nur, soweit BoVest vorgegebene oder zumutbare branchenübliche Vorkehrungen nicht eingehalten hat. Darüber hinaus ist die Haftung in jedem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der eingetreten wäre, wenn der/die Nutzende ordnungsgemäße Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hätte. Der/die Nutzende ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Datensicherung mit einer mindestens einmal täglichen Vollsicherung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch mit Blick auf die gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von BoVest.
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Keine der Parteien haftet wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, die durch folgende Umstände verursacht sind: Kriegerische oder feindliche Handlungen, Cyber-Angriffe, Sabotage, Naturkatastrophen; Pandemien oder pandemiebedingte Folgen oder Einschränkungen (z. B. SarsCov-2); nicht zu vertretende Strom-, Telekommunikation- und Internetausfälle; staatliche oder behördliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export- oder anderen Genehmigungen) oder andere Ereignisse, die sich dem Einfluss der zur Erfüllung verpflichteten Partei entziehen. Das gleiche gilt, wenn solche Umstände beim Erfüllungsgehilfen von BoVest eintreten. In einem solchen Fall verlängert sich die Leistungszeit in angemessenem Umfang. Beide Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen solcher Ereignisse möglichst gering zu halten und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.
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Subunternehmen
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BoVest ist berechtigt, zur Durchführung der Nutzung des Webportals mit Zustimmung des/der Nutzenden Subunternehmen einzusetzen. Die Subunternehmen sind in einer Liste genannt, die auf dem Webportal jederzeit aufgerufen werden kann. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zum Einsatz der Subunternehmen als erteilt.
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BoVest wird den bei der Ausführung dieses Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitskräften ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) zahlen und keine unzulässige Leiharbeit im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) betreiben und/oder keine Arbeitskräfte einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind.
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Der BoVest wird Sorge dafür tragen, dass auch die von dem BoVest beauftragten Subunternehmen die vorstehenden Anforderungen erfüllen.
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Datenschutz und Geheimhaltung
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Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutz-rechtlichen Vorschriften. BoVest verarbeitet die bei Nutzung des Webportals erhobenen personenbezogenen Daten in eigener Verantwortung, um die vereinbarten Leistungen zur Vermittlung von Vertretungs- und Orientierungsstunden zu erbringen.
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Im Rahmen der Nutzung des Webportals tauschen die Parteien keine Geschäftsgeheimnisse aus. Sollten die Parteien dennoch Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei erhalten, gelten die nachfolgenden Regelungen.
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Die Parteien verpflichtet sich gegenseitig, während der Laufzeit des Vertrages und für die Dauer von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung alle ihnen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und darüber strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
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Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen sowie Informationen, die der empfangenden Partei bereits vorab bekannt waren oder öffentlich bekannt oder offenkundig sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden.
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Jede Partei behält das Eigentum bzw. die Inhaberschaft an den ihr zuzuordnenden Geschäftsgeheimnissen. Die Geschäftsgeheimnisse dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Inhabers weder bearbeitet, verändert, vervielfältigt, genutzt, verwertet, weitergegeben, veröffentlicht oder öffentlich bekannt oder zugänglich gemacht werden, noch auf sonstige Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Sie dürfen zudem ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Inhabers nicht für einen anderen Zweck verwendet werden als zur Durchführung der vereinbarten vertraglichen Leistungen.
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Dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses steht jederzeit das Recht zur Herausgabe der Geschäftsgeheimnisse zu. Der Empfänger hat an den Geschäftsgeheimnissen kein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 320 BGB).
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Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten sind durch geeignete und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, eine unbefugte oder unrechtmäßige Nutzung oder Offenlegung, einen unbeabsichtigten Verlust, eine unbeabsichtigte Zerstörung oder Schädigung zu sichern.
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Die Parteien werden die jeweils offenbarten Geschäftsgeheimnisse innerhalb ihres Unternehmens nur der Geschäftsleitung und solchen Personen offenbaren, die
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als Arbeitskräfte für die Durchführung des Vertrages zuständig sind und arbeitsvertraglich oder sonst vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
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beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, betrieblicher Datenschutzbeauftragter) oder
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als Subunternehmen in die Vertragsdurchführung einbezogen sind und im gleichen Umfang zur Vertraulichkeit schriftlich verpflichtet sind.
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Laufzeit, Kündigung und Pflichten bei Beendigung
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Soweit die Parteien für Beginn, Laufzeit und ordentliche Kündigung keine anderweitige Regelung getroffen haben, gilt Folgendes: Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung durch BoVest. Es gilt die jeweils vereinbarte, aus der Bestätigung folgende Mindestvertragslaufzeit ab Beginn. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Wahrung einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder nach dessen Ablauf des Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wird.
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Hat der/die Nutzende bis zur Vertragsbeendigung infolge der ordentlichen Kündigung die vereinbarte Anzahl an Vertretungs- oder Orientierungsstunden nur teilweise in Anspruch genommen, steht BoVest gleichwohl die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu. Etwaig ersparte Aufwände sind davon abzuziehen.
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Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn:
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eine der Parteien wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen wiederholt oder auf Dauer trotz zweier Mahnungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt (z. B. Zahlungsrückstand, rechtswidrige Nutzung des Webportals);
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gegen eine der Parteien das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
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die zuständige Datenschutzbehörde oder eine andere öffentlich-rechtliche Aufsichtsstelle die Nutzung des Webportals untersagt;
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sich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen einer Partei im Sinne eines „Change of Control“ dahingehend verändert, dass am Unternehmen dieser Partei ein Mitbewerber der jeweils anderen Partei beteiligt ist.
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Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Mit Beendigung des Vertrages ist dem/der Nutzenden die weitere Nutzung des Webportals untersagt. Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist BoVest berechtigt, die Zugänge des/der Nutzenden zum Webportal zu sperren.
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Setzt der/die Nutzende die Nutzung dennoch fort, so gilt die Nutzung des Webportals nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Jede Fortsetzung oder Erneuerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien in elektronischer Form.
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Verletzt der/die Nutzende nach Beendigung des Vertrages die Pflichten nach den vorstehenden Ziffern 13.5 und 13.6 dieser Nutzungsbestimmungen, ist der/die Nutzende verpflichtet, BoVest eine Nutzungsentschädigung in Höhe der entsprechenden bisherigen Gebühr oder Vergütung zu zahlen. Außerdem hat der/die Nutzende BoVest jeden Schaden zu ersetzen, der BoVest durch die fortgesetzte Nutzung entsteht.
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Geltung, Schriftform und salvatorische Klausel
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Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen enthalten die zwischen den Parteien getroffenen Abreden vollständig und umfänglich. Sie gelten ausschließlich und ersetzen alle vorvertraglichen mündlichen oder schriftlichen Abreden, Zusagen oder Zusicherungen. Etwaige vorvertragliche Vorschläge, Unterlagen, Verhandlungen oder Mitteilungen werden durch diese vertraglichen Bestimmungen ersetzt und haben keine Geltung.
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Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung der getroffenen vertraglichen Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Bestätigung durch beide Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung dieser Formklausel. Dabei werden die Parteien diejenige Vereinbarung ausdrücklich benennen, die geändert, ergänzt oder von der abgewichen werden soll. Dieses Formerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Die Parteien werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich schriftlich oder elektronisch bestätigen.
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Zur Wahrung der elektronischen Form genügt die elektronische Übermittlung über das Webportal oder per E-Mail.
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Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtlich wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gewollten möglichst nahekommt.
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Referenz, anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand
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BoVest ist berechtigt, die Firma des/der Nutzenden und die Tätigkeit für den/die Nutzende(n) im Geschäftsverkehr öffentlich zu Werbezwecken als Referenz zu benennen, z. B. im Internet auf der eigenen Homepage, in Blogs, Podcasts, Onlinemedien oder sozialen Medien sowie online und analog in Presseinformationen, Flyern, Messen, Newslettern und Vorträgen. BoVest wird zu diesen Zwecken die Markenzeichen des/der Nutzenden mit dessen/deren Einwilligung nutzen. Der/die Nutzende wird die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern.
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Diese Nutzungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Absprachen der Parteien oder unter ihnen getroffene Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei fremd- oder mehrsprachigen Vertragsdokumenten oder sonstigem Schriftverkehr ist stets die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
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Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz von BoVest, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. BoVest ist jedoch stets berechtigt, Klage am Sitz des/der Nutzenden einzureichen.
Stand: 04/2024